
Zweitmeinung / 2nd opinion
Jeder Patient hat ein Anrecht auf eine Zweitmeinung.
Einerseits um eine ihm vorgeschlagene Behandlung und Beurteilung bestätigt zu sehen, andererseits um sich über Alternativen, was die Behandlung seiner Krebserkrankung angeht, zu informieren.
Für eine umfassende Beurteilung ist unabdingbar, dass der beurteilende Onkologe alle Akten, Unterlagen und Befunde zur Einsicht erhält. Dies betrifft Berichte über stattgefunden Untersuchungen jeglicher Art:
- Zuweisungsschreiben des aktuell behadelnden Hausarztes oder Onkologen
- Alle vorhandenen Arztbriefe (aktuelle und alte Briefe relevant für Tumorekrankung)
- Laborbefunde (Blutuntersuchungen)
- Pathologie-Berichte (Zytologie, Histologie)
- Radiologie-Berichte (Röntgenbilder, Computertomographie, Magnetresonanztomographie usw.)
in Berichtform, aber auch als Daten CD ! (beim durchführenden Institut zu verlangen)
- Nuklearmedizinische Untersuchungsberichte (Knochenszintigraphien, PET-Untersuchungen)
in Berichtform, aber auch als Daten CD ! (beim durchführenden Institut zu verlangen)
- Sonstige diagnostische Untersuchungen (Lungenspiegelungen, Darmspiegelungen usw).
In seltenen Fällen kann eine Zweitmeinung durch Akteneinsicht allein erfolgen (Aktenkonsil).
Jedoch ist die Untersuchung und das Sehen des Patienten im Hause immer erwünscht und erforderlich.
Alle Unterlagen sind zu senden an:
Chefsekretariat Medizinische Onkologie
Zweitmeinung
Rorschacherstrasse 95
CH-9007 St. Gallen
+41 71 494 10 62
+41 71 494 28 78
Elektronische Befunde in pdf Form sind ebenfalls willkommen.
